Nachdem das Verwaltungsgericht in Dresden Mergets Wahleinspruch-Klage in allen Punkten als vollkommen unbegründet abgewiesen hat, kündigte dieser nun an, seine Rechtsmittel zu nutzen und vors Oberverwaltungsgericht nach Bautzen zu ziehen. Der alte, gelangweilte Mann hatte gegen die Wahl geklagt, da er Orosz "Wählertäuschung" und "Nötigung" (sic!) unterstellt.
Basis dazu scheint im Grunde das leidliche Gezerre um die Waldschlößchenbrücke zu sein, die nicht nur Dresden in zwei Lager teilt, sondern auch hochrangige Möchtegern-Aushilfssheriffs und Straftäter ins Elbtal lockt, damit auch ja jeder seinen Senf dazu abgeben kann.
Abgesehen von der Wahlanfechtung enthielt Mergets Antrag ausserdem einen Passus, der das VerwG dazu aufforderte, ihn persönlich "zum Beauftragten zur Wahrnehmung der Aufgaben der Stadt Dresden" - also effektiv zum Oberbürgermeister - zu bestellen. Ganz offensichtlich liegt da der Hase im Pfeffer, doch dazu später mehr.
Merget ist mit seiner selbstgerechten Einmischung in ihm ungelegene demokratische Entscheidungsfindungsverfahren schon mehrfach aufgefallen und verdient damit tatsächlich die Bezeichnung Querulant:
So klagte er 1994 gegen die Wahl von OB Herbert Wagner (ebenfalls CDU - offenbar politisch, nicht sachlich motivierte Verfahren), und 2001 gegen den ersten Wahlgang von Wagners "Abwahl", damit sein .. Favorit(?) Ingolf Roßberg (FDP) sofort sein Amt antreten konnte. Roßberg wurde jedoch erst im zweiten Wahlgang gewählt. Mergets Klagen wurden bisher durchgängig als unbegründet abgelehnt.
Es ist zu postulieren, dass er sich nun mit dem im vorletzten Absatz genannten Passus an die Spitze der Stadt putschen möchte, nachdem sein Schützling Roßberg unter Untreue-, Vorteilsannahme- (=Bestechlichkeit) und Bankrottbeihilfeverfahren politischen Selbstmord beging und der Stadt Dresden als suspendierter OB (bei vollen Bezügen) einen absoluten Bärendienst erwies. Roßberg weigerte sich während der gegen ihn anhängigen Verfahren ein Mann zu sein und zurückzutreten, beteuerte stattdessen weinerlich seine Unschuld und ließ es sich auf Steuerzahlerkosten gut gehen - mittlerweile wurde er mehrfach für schuldig befunden, die Urteile sind jedoch aufgrund Roßbergs zahlreicher Revisionsanträge noch nicht rechtskräftig.
Merget verlängert diese Farce nun, indem er Orosz den Titel durch das anhängige Verfahren weiter vorenthält - der politische Schaden könnte kaum größer sein, der Zeitpunkt nicht schlechter gewählt. Orosz kann bis zur Entscheidung durch das OVG nur als Amtsverweserin den Geschäften der Stadt auf die Sprünge helfen - in ihren Befugnissen und Verantwortlichkeiten beschnitten kann sie die verwaltungstechnische Qual der Elbmetropole dank Rudolf Merget vorerst nicht beenden und Dresden steht nun schon das x-te Jahr in Folge ohne OB da.
Bleibt zu hoffen, dass das OVG eine Ausnahme macht, und die Berufung des selbst ernannten Rächers der Renitenten Rentner schneller als gewöhnlich abschmettert.
- Bericht Orosz' Bestellung zur Amtsverweserin auf mdr.de
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