einen Rettungshubschrauber wegen
"behinderndem Falschparkens"
angezeigt, als dieser auf der von der Polizei ordnungsgemäß gesperrten B 243 landete, um einen in Lebensgefahr schwebenden Mann ins Uni-Klinikum nach Göttingen zu bringen. (Eben dieser liegt übrigens derzeit wohl immer noch dort im künstlichen Koma auf der Intensiv.)Den 15-minütigen Aufenthalt des Lufttransports zeigte Nilges per Fax bei der zuständigen Ordnungsbehörde an - dort hielt man das für einen Scherz, antwortete mit "Sie haben ja Humor." - worauf hin der Querulant die Ursprungsanzeige noch einmal faxte, diesmal mit unterstrichenem "behinderndes".
Die Anzeige wird selbstverständlich auf mehrere Arten einzustellen sein: erstens Nothilfe - sogar mit Polizeischutz, zweitens: die StVO gilt nicht für Hubschrauber -.- (zumal der Heli nachweislich die notwendigen Ausnahmegenehmigungen für "wilde" Landungen besitzt).
Wollen wir alle hoffen, dass der Kerl nie selbst die schnelle Rettung benötigt. Nicht dass dann jemand anderes darauf besteht, dass der RD erst einen ordentlichen Parkplatz sucht. Eventuell könnte auch der Rentenversicherungsträger mal prüfen, ob sich der Herr mit seiner Frührente nicht zu sehr langweilt . . Ernsthaft. Sowas gehört bestraft.
- Quelle: Harz Kurier
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