Sonntag, 2. August 2009

Internetsperren: v.d.Leyen: demnächst auch gg. Meinungsfreiheit

Heute auf der Autobahn Radio gehört ....
- ich dachte ich hör grad Neue Welle Iran!

Zensursula von der Leyen
kündigt in einem Interview an, die Internetsperren, auch bekannt als wirkungslose Straftatenverdunklungmechaneristik, zukünftig auch zum Wegschließen von politischen und anderen Meinungen im Internet zu benutzen.

Es ist klar, dass bei der Ausweitung des "Sperrauftrages" auf etwas so Schwammiges wie Meinungsäußerungen nicht nur strafrechtlich Relevantes wie Beleidigung, Volksverhetzung und rechtsextrem Erbrochenes auf die Listen kommt, sondern auch bald die oppositionelle Meinung, oder das Lob auf das neueste "Killerspiel". Vielleicht aber auch die Werbung für Produkt A oder Marke X, weil der Konkurrent einfach mehr geboten hat? Auch soll auf diese Weise Betrug im Internet verhindert werden. Aha - sie möchte also gern als erstes eBay sperren... Oo

Mit der böswilligen Absichtserklärung, die Meinungsfreiheit einschränken zu wollen, greift v.d.Leyen aktiv einen der Grundpfeiler einer jeden Demokratie an! Hier wird erklärt, das Grundgesetz - unsere Verfassung - aktiv verletzen zu wollen! Das ist ein Fall für den Staatsschutz! Stichwort "Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84-91 StGB)".

Denn wenn in Zukunft nur noch staatlich genehme Themen und Meinungen im Internet publiziert werden dürfen, spricht man nicht mehr von Demokratie, sondern von einer Diktatur. Und wenn erst mal die Presse in Form des Internets "staatlich reguliert" wird, ist es nicht mehr weit bis zur Totalitären Diktatur. Da ist es auch egal, ob irgend ein Placebo-Gremium alle halbe Jahre mal auf die Zensurliste schauen darf, oder nicht.

Aber gut, vielleicht verbessern sich dadurch die bundesdeutschen Beziehungen zu Nordkorea, Iran und Weißrussland. Wär doch auch was..
  1. §258 Strafvereitelung und § 258a Strafvereitelung im Amt
  2. § 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

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