Dienstag, 4. August 2009

Verfassungsfeindliche Politiker die Zweite

Hui, eine ganze Reihe Outings diese Woche. Hier ist Nummer Zwo. Diesmal von Thomas "Hilfspolizist" Jurk, Spitzenkandidat der SPD für den nächsten Sächsischen Landtag, der im Wahlchat von freiepresse.de das Folgende hat gucken lassen:

Gast208: "Wieso schränkt die SPD die einfachsten Grundrechte durch die (wirkungslose) Internet-Zensur des Zugangserschwerungsgesetztes ein? Für mich verstößt die SPD damit gegen das Grundgesetzt!"
Thomas Jurk: "(...) Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. (...)"

Ohne Worte.



Obwohl.

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

(Artikel 20, Absatz 4 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch das Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2247) geändert worden ist.)

--> Mistgabeln. Und Fackeln.

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