Du gehst in den Knast.
Oder du gibst das Passwort für deine verschlüsselte Festplatte preis. Das gibts offensichtlich seit einiger Zeit in Großbritannien.
Soviel zum Thema "man muss sich im Strafverfahren nicht selbst belasten".
Oder gilt dieser Grundsatz nur in Deutschland?
Donnerstag, 13. August 2009
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen