Der Geschädigte regte nach prompter Entschädigung mit einem neuen Rennauto im Werte von 100 EUR an, die Anzeige fallen zu lassen, doch dies hat dann wohl der Staatsanwalt zu entscheiden, da Unfallflucht kein Antragsdelikt ist. Neben einem gewaltigen Bußgeld, sieben Punkten in Flensburg und Führerscheinentzug muss der Fahrer des Benz nun zudem mit einer Strafe nach §142 StGB rechnen. Herzlichen Glückwunsch.
Stellt sich die Frage, ob das ferngesteuerte Auto überhaupt noch einen gültigen TÜV hatte . . .
- Originalmeldung bei express.de (*duck*)
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