Freitag, 10. Oktober 2008

Spielzeugauto überfahren - Führerscheinentzug und Punkte?

In Köln (tja..) hat ein Benz-Fahrer das funkferngesteuerte Spielzeugauto eines 13-Jährigen überfahren und sich "unerlaubt vom Unfallort entfernt". Überraschenderweise bemerkten in der Nähe weilende Polizisten das Geschehen, verhörten den Jungen und stoppten schließlich den Fahrer... um ihm eine Anzeige wegen Unfallflucht zu verpassen.

Der Geschädigte regte nach prompter Entschädigung mit einem neuen Rennauto im Werte von 100 EUR an, die Anzeige fallen zu lassen, doch dies hat dann wohl der Staatsanwalt zu entscheiden, da Unfallflucht kein Antragsdelikt ist. Neben einem gewaltigen Bußgeld, sieben Punkten in Flensburg und Führerscheinentzug muss der Fahrer des Benz nun zudem mit einer Strafe nach §142 StGB rechnen. Herzlichen Glückwunsch.

Stellt sich die Frage, ob das ferngesteuerte Auto überhaupt noch einen gültigen TÜV hatte . . .

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