Diese Adresse soll dem Besitzer eindeutig zuordenbar sein und im Verkehr mit Öffentlichen Einrichtungen, Behörden, aber auch Unternehmen und Privatpersonen die selbe Stellung innehaben wie der konventionelle Postverkehr. So soll es zum Beispiel echte digitale Einschreiben geben.
Zusätzlich soll jedem Konto ein digitaler Safe zugeordnet werden, der zur sicheren Ablage von Dokumenten dienen soll.
Die Idee ist nicht nur weltweit einmalig und nett, sondern auch hochgradig besorgniserregend, legten es die bisherigen Aktionen des Innenministeriums bezüglich der Computerwelt eher darauf an, Daten der Bürger zu sammeln und per Generalverdacht der "Terrorbekämpfung" zuzuführen.
Von berechtigten Bedenken bezüglich der Datensicherheit ("Das Hintertürchen ist verwaltungsrechtlich notwendig, um Missbrauch auszuschließen. Achso. Wozu brauchen Sie eigentlich das Düngemittel, was Sie bei Amazon bestellt haben?") mal abgesehen gibt es ausserdem eine Reihe technischer Bedenken.
So zum Beispiel die triviale Fälschbarkeit von E-Mail-Absenderadressen. Wie ist die Aussage rechtlich zu bewerten, dass De-Mail-Adressen dem Besitzer eindeutig zuordenbar sind, wenn das System E-Mail Null Unterstützung für die Verfikation des Absenders bietet? Eine Lösung wären digitale Signiersysteme für den Inhalt der Mail, doch die gibt es bereits heute in ausreichender Mächtigkeit von unabhängigen Dritt-Anbietern, womit De-Mail diesbezüglich verzichtbar wäre und lediglich die Zertifikatsunterstützung auf Seiten der Behörden eingerichtet werden müsste.
Eine Entwicklung, die man im Auge behalten sollte, und auch journalistisch mit viel Aufmerksamkeit bedenken muss!
- Quelle: T-Online
- Siehe auch: erstes physisch abhörsicheres Netzwerk auf Basis der Quantenkommunikation in Betrieb genommen bei pro-physik.de
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